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Pflichtpraktikum
Schnellübersicht für Magisterstudierende
Das Pflichtpraktikum im Rahmen des Magisterstudiums besteht insgesamt aus vier Teilen: dem Besuch der einführenden Lehrveranstaltung ("Analyse und Planung"), der Durchführung des Praktikums vor Ort, dem Schreiben des Praktikumsberichts und dem Besuch der nachbearbeitenden Lehrveranstaltung ("Praxisreflexion"). Im Folgenden finden Sie als Überblick die wichtigsten Informationen zu diesen vier Teilen.
1 Lehrveranstaltung "Analyse und Planung von DaF-Unterricht"
Die Vorbereitung auf das Praktikum beginnt mit dem Besuch der Lehrveranstaltung "Analyse und Planung von DaF-Unterricht".
In der Veranstaltung lernen Sie einzelne Aspekte des Lehrerverhaltens, der Unterrichtsbeobachtung und der Unterrichtsplanung kennen und wenden dieses neue Wissen in Übungen (u.a. mit Videosequenzen) an. Außerdem werden Sie erste eigene Lehrversuche durchführen.
Desweiteren lernen Sie Möglichkeiten der (Selbst-) Reflexion kennen und erproben diese mit schriftlichen Aufgaben. Außerdem wird die Praktikumsorganisation und die Erstellung des Praktikumsberichts besprochen.
Die Lehrveranstaltung "Analyse und Planung von DaF-Unterricht" ist für Hauptfachstudierende obligatorisch, für Nebenfachstudierende nicht. Trotzdem wird auch Nebenfachstudierenden empfohlen, diese vorbereitende Lehrveranstaltung zu besuchen, da hier Kenntnisse vermittelt werden, die beim Praktikum und vor allem beim Praktikumsbericht vorausgesetzt werden. Nebenfachstudierende können diese Lehrveranstaltung selbstverständlich im Freien Wahlbereich (Studium Generale) abrechnen.
Achtung: Diese Lehrveranstaltung wird normalerweise nur im Wintersemester angeboten.
2 Praktikumsdurchführung
Schon mit Beginn Ihres Studiums sollten Sie sich überlegen, wo und wie Sie Ihr Praktikum machen möchten. Da Sie sich Ihren Platz selbst suchen müssen, sollten Sie schon frühzeitig damit beginnen. Eine Liste von Institutionen, an denen bereits gute Erfahrungen gemacht wurden, finden Sie hier.
Das Praktikum kann im Inland oder im Ausland absolviert werden. Alle Institutionen (öffentliche und private Sprachenschulen, Sprachzentren an Universitäten, Studienkollegs etc.), in denen Deutsch als Fremdsprache oder als Zweitsprache gelehrt wird, kommen zur Durchführung des Unterrichtspraktikums in Frage, sofern dort eine Betreuung gewährleistet ist und sofern dass Praktikum gemäß der Praktikumsordnung durchgeführt werden kann.
Für Magisterstudierende gibt es zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren, zum einen als Blockpraktikum, zum anderen als semesterbegleitendes Praktikum. Beim Blockpraktikum muss der Praktikant mindestens fünf Wochen lang je 12 Stunden und insgesamt mindestens 64 Stunden in der Schule anwesend sein. Beim semesterbegleitenden Praktikum müssen es mindestens 16 Wochen lang mindestens zwei Tage in der Woche mit je mindestens vier Stunden Anwesenheit sein.
Die Anzahl der Stunden, die (nach Anleitung) selbst zu halten sind, ist nicht vorgeschrieben. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie jedoch soviel wie möglich selbst unterrichten. In der Regel unterrichten Studierende ca. fünf bis sechs Stunden während ihres Praktikums selbst.
Die Praktikumsordnung stellt die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Praktikums im Rahmen des Studiums "Deutsch als Fremdsprache" dar. Es sei Ihnen deshalb dringend empfohlen, sie vor Beginn Ihres Praktikums gelesen zu haben!
3 Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht dokumentiert Ihre Erlebnisse und Ihre eigenen Erfahrungen während des Praktikums. Deshalb sollten Sie sich auch schon während des Praktikums viele Notizen machen und alles Material sammeln, um es anschließend in Ihrem Bericht verwenden zu können.
Der Praktikumsbericht muss gewissen formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Mit diesen Anforderungen sollten Sie sich vorher gut vertraut machen, damit Sie wissen, worauf Sie besonders achten müssen.
Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie solch ein Bericht aussehen kann, können Sie vor Beginn Ihres Praktikums die Gelegenheit nutzen, um die Berichte anderer Studierender in der Lehrmittelsammlung anzusehen.
4 Lehrveranstaltung "Praxisreflexion"
Die Lehrveranstaltung "Praxisreflexion" stellt die wissenschaftliche Nachbereitung des Praktikums dar.
Sie können diese Veranstaltung nur dann besuchen, wenn Sie vorher den Praktikumsbericht zu Ihrem Praktikum eingereicht haben und er für gut befunden wurde. Räumen Sie dem jeweiligen Dozenten dazu bitte wenigstens vier Wochen Korrekturfrist ein. Die aktuellen Termine für die letzte Abgabe finden Sie hier.
Das Seminar baut sich auf den Fragestellungen auf, die sich aus Ihrem Praktikum (und dem der anderen Teilnehmer) ergeben haben. In praxisorientierten Präsentationen, die eine sachorientierte Vorstellung des Themas, eine Darstellung didaktischer Möglichkeiten und Schwierigkeiten und eine Reflexion positiver und problematischer Hospitations- und Unterrichtserfahrungen enthalten, werden dann verschiedene didaktische Bereiche vorgestellt.
Achtung: Diese Lehrveranstaltung wird normalerweise nur im Sommersemester angeboten.
